Touristische Ausfahrt mit Old-Youngtimer-Ausstellung

20. Mai 2017

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  1. Veranstalter

Fördervereine Lions Club Herborn – Schloss e.V. und Lions Gießen – Wilhelm Conrad Röntgen e.V.

  1. Art der Veranstaltung

Die Fördervereine Lions Gießen – Wilhelm Conrad Röntgen e.V. und Lions Club Herborn – Schloss e.V. und möchten den Erlös dieser Veranstaltung an die Kinderdiabetologie Uniklinikum Gießen Station Koeppe und andere spenden.

Die Veranstaltung ist eine tourensportliche Ausfahrt für Oldtimer-freunde, für die weder Lizenzen noch Sondergenehmigungen von Sport-behörden erforderlich sind. Die Veranstaltung ist für alle Oldtimerfreunde ausgeschrieben, soweit sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Es sind verschiedene Sonderprüfungen vorgesehen.

Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre Fahrzeuge ordnungs-gemäß Haftpflicht versichert sind. Teilnahmeberechtigt sind Automobile sowie Motorräder mit und ohne Seitenwagen bis einschließlich Baujahr 1987. Eine Sonderklasse für Youngtimer bis Bj. 1997 (25 Teilnehmer) ist vorgesehen. Die Teilnehmerzahl ist auf insgesamt 100 begrenzt. Gehen mehr als 100 Nennungen ein, behält sich der Veranstalter vor, Nennungen auch vor Nennungsschluss abzulehnen.

  1. Sponsoring

Sponsoren räumen wir die Möglichkeit ein, für einen Betrag von 200 Euro einen Pkw (Sponsoren-Name – doppelseitiger Fahrzeug-aufkleber) oder Euro 100,- für einen PKW (Sponsoren-Name

  • einseitige Fahrzeugseite) und 100 Euro für ein Motorrad, die Startnummern der Fahrzeuge mit ihrem Namen zu bedrucken. Sponsorenrechnung ist obligatorisch. Teilnehmer können auch selbst ihre Fahrzeuge sponsern und somit die Startnummer ihres Fahrzeugs mit eige-nen Werbeaufdrucken versehen.
  1. Nennungen

Nennungen erfolgen nur auf dem offiziellen Nennungsformular des Ver-anstalters. Das Nennungsformular ist persönlich vom Fahrer zu unter-schreiben. Nennungen werden nur bei Erhalt des jeweiligen Nenngeldes per Überweisung angenommen. Nach Eingang des Nenngeldes erfolgt eine Nennungsbestätigung. Mit der Nennung ist die Anzahl der Beifahrer anzu-geben. Nennungsschluss ist der 30.04.2017.

Für die Fahrzeugvorstellung ist der beiliegende Steckbrief auszufüllen und bitte mit der Nennung zurück zu senden.

4a. Nennbüro

Lions Club Herborn – Schloss e.V. und Lions Gießen – Wilhelm Conrad Röntgen e.V.:

Willi Krege · Im Altstück 14 · 35767 Breitscheid · Tel. 0160 97947117 Marion Mann · Walltorstraße 28 · 35390 Gießen · Tel. 0641 931240

  1. Nenngeld

1 Fahrer inkl. Abendveranstaltung mit Buffet Euro 65,-
Jeder Beifahrer inkl. Abendveranstaltung mit Buffet Euro 30,-
Jede weitere Person inkl. Abendveranstaltung mit Buffet Euro 30,-
Kinder bis 12 Jahre mit Buffet Euro 10,-
(Getränke sind im Preis nicht enthalten)

Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung auf das Konto des Förder-vereins Lions Club Herborn – Schloss e.V., Volksbank Dill eG · IBAN DE05 5169 0000 0050 0076 18 · BIC GENODE51DIL zu überweisen.

Nenngeld ist Reuegeld und kann bei einer Nichtteilnahme oder bei Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt nicht zurückgezahlt werden. Die Nennung wird erst bei Vorliegen des Nenngeldes bearbeitet.

  1. Vorläufiger Zeitplan

Samstag, 20. Mai 2017

ab 8.30 Uhr Technische Abnahme der Fahrzeuge und Ausgabe der Startunterlagen
ab 10.00 Uhr Gruppe A: Ausfahrt ab Marktplatz Innenstadt Herborn

Gruppe B: Ausfahrt ab Schiffenberg-Kloster Gießen

ab 12.00 Uhr Ausstellung der Fahrzeuge Hübner Lagerpar,k Sinn
 ab 16.00 Uhr Ausstellung der Fahrzeuge Schützengarten, Wetzlar
18.00 Uhr  Beginn der Abendveranstaltung mit Siegerehrung im Schützengarten Wetzlar
  1. Fahrzeugeinteilung

Die Fahrzeuge werden in 5 Gruppen eingeteilt. In den einzelnen Gruppen erfolgt keine Unterteilung nach Baujahr.

Gruppe M:  alle Motorräder mit/ohne Seitenwagen

Gruppe A:   alle Automobile bis Baujahr 1987

Gruppe Y:   alle Youngtimer bis Baujahr 1997

Gruppe V:   alle Vorkriegsmodelle vor 1945

Gruppe CL: Lions Club intern

Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen sich im Wesentlichen in original-getreuem Zustand befinden, die Benutzung von Nachbauten (Replica) ist nicht gestattet und führt insbesondere bei nachträglicher Feststellung zum Wertungsausschluss.

Die endgültige Einteilung der Fahrzeuge behält sich der Veranstalter auf-grund des Nennungsergebnisses vor. Sollten in einer Klasse weniger als drei Teilnehmer nennen, so wird diese mit der nächsten Klasse zusam-mengelegt.

  1. Abnahme

Vor der Veranstaltung findet eine Abnahme der Dokumente statt. Bei der

Dokumentenabnahme sind vorzulegen:

  1. Nennungsbestätigung
  1. Gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) ggf. für beide Fahrer
  1. Zulassung für das Fahrzeug (Fahrzeugschein)
  1. Haftpflichtversicherungsnachweis
  1. Helm bei Motorradfahrer

Die technische Abnahme erfolgt durch Beauftragte der Lions Clubs. Es wird eine Sicht- und ggf. auch eine Bremsprüfung durchgeführt. Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen.

  1. Wertung

Auf der Strecke befinden sich Durchfahrtskontrollen (DKs) sowie Son-deraufgaben (Geschicklichkeitsaufgaben). Die DKs sind genau beschrieben.

Das Auslassen von DKs und der Sonderaufgaben wird mit Strafpunkten bewertet. Den Teilnehmern wird am Start ein Bordbuch zur Verfügung gestellt, aus dem die verbindliche Aufgabenstellung, die Wertung und der Streckenverlauf entnommen werden kann. Karten sind nicht erforderlich. Für Eintragungen in die Bordkarte ist der Teilnehmer selbst verantwort-lich. Bei Verlust der Bordkarte erfolgt Wertungsverlust. Proteste sind bei Oldtimerveranstaltungen nicht zulässig. Sieger ist der Fahrer mit den ge-ringsten Strafpunkten.

  1. Fahrvorschriften

Die Teilnehmer unterliegen den in Deutschland geltenden Straßenverkehrs-vorschriften und haben diese genau einzuhalten. Die Teilnehmer fahren auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge selbst verantwortlich. Die Straßenverkehrsordnung ist auf der gesamten Strecke der Veranstaltung einzuhalten. Nichtbeachten führt zum Wer-tungsausschluss.

Fahrtstrecke und Richtung sind durch das Bordbuch festgelegt. Das Bordbuch enthält gleichzeitig die jeweiligen Streckenaufgaben.

  1. Preise

Sieger (Plätze 1-3) der Gruppe M (Motorrad), der Gruppe A (Automo-bil), der Gruppe Y (Youngtimer), Gruppe V (Vorkriegsmodelle) und der Teilnehmer mit der weitesten Anreise erhalten jeweils einen Pokal. Jeder Teilnehmer erhält pro Fahrzeug eine Erinnerungsplakette . Für die Teilnehmer mit der originellsten historischen Kleidung steht ein Sonder-pokal zur Verfügung.

  1. Siegerehrung

Die Siegerehrung findet am 20. Mai 2017 während der Abendveranstal-tung statt. Sie ist Bestandteil der Veranstaltung. Alle Pokale, Sachpreise etc. werden bei der Siegerehrung ausgegeben und können nicht zugestellt werden. Ergebnislisten werden nach der Siegerehrung ausgegeben und auch im Internet unter www.legenden-der-strasse.de veröffentlicht.

  1. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht

Verantwortlichkeit:

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, KFZ-Eigentümer u. -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die allei-nige zivil- u. strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Haftungsverzicht:

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, KFZ- und Motorradeigen-tümer u. -halter) verzichten durch die Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:

  • den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte u. Helfer
  • Behörden, Platzeigentümer und irgendwelche andere Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  1. Verantwortlichkeit des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle von Behörden angeord-neten, durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erforderlich werdenden Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch Teile der Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände erforderlich wird, ohne irgendeine Schadensersatzpflicht zu übernehmen.

Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Im Übrigen haftet der Veranstalter, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab. Durch die Abgabe der Nennung erkennt der Teilnehmer diese Ausschreibung, sowie alle noch zu erlassenden Durchführungsbestimmungen uneingeschränkt an.

Weiterhin erkennt jeder Teilnehmer, als alleinige Sportgerichtsbarkeit die im internationalen Automobilsportgesetz festgelegten Bestimmungen an, denen er sich als Teilnehmer unterwirft. Er verzichtet ausdrücklich auf An-rufung von Zivilgerichten.

Der Veranstalter ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken und Texte zu beachten, von ihm selbst erstell-te Bilder, Grafiken und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Bilder, Grafiken und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Ausschreibung, Anmeldung und Durchführung genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschütz-ten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestim-mungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der eingetragenen Eigentümer. Das Copyright für veröffentlichte, vom Veran-stalter selbst erstellte Bilder und Objekte bleibt beim Veranstalter. Eine Verwendung oder Vervielfältigung Bildern, Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zu-stimmung des Veranstalters nicht gestattet.

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